Impfen/Reiseimpfung


Ist Ihr Impfschutz ausreichend?


Um einen ausreichenden Impfschutz aufrecht zu erhalten, müssen einige Impfungen regelmäßig (i.d.R. alle 10 Jahre) aufgefrischt werden.
Die im folgenden aufgelisteten Impfungen werden von der Deutschen Impfkommission (Stiko) empfohlen und bei gegebener Indikation von der Krankenkasse bezahlt:

Tetanus/Diphtherie: alle 10 Jahre Auffrischung, bei großen Verletzungen auch schon früher (gibt es als Kombinationsspritze)

Influenza (Virus-Grippe): jährlich (Herbstzeit) bei allen Patienten über 60 Jahre, sowie Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. Diabetes, chronische Lungen-, Herz-, Kreislauf-, Leber-, und Nierenerkrankungen).

Pneumokokken (gegen Lungenentzündung): alle über 60 Jahre sowie für Kinder und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (siehe bei Influenza). Auffrischung alle 5 Jahre.

Röteln: seronegative Frauen mit Kinderwunsch

Windpocken: seronegative Frauen mit Kinderwunsch

Haemophilus influenzae Typ b (Hib): für Patienten, die keine Milz haben ist ausreichender Impfschutz erforderlich

Meningokokken: Impfung wichtig für Patienten ohne Milz und Personen mit Immundefekt

Hepatitis A und B: Patienten mit einer chronischen Lebererkrankung. Hepatitis B bei besonderen Risikogruppen wie z.B. homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, etc.

Es ist sinnvoll, bei Ihrem Arztbesuch den Impfausweis mitzubringen, damit dieser auf Vollständigkeit bzw. Aktualität überprüft werden kann.


Vor Reisen ins Ausland, gerade bei geplanten Fernreisen, ist es sehr wichtig, dass ein ausreichender Impfschutz vorhanden ist. Fragen Sie möglichst schon mehrere Wochen vor dem geplanten Abreisetermin nach den erforderlichen Impfungen, damit sie rechtzeitig durchgeführt werden und Sie unbekümmert in den Urlaub fahren können.

Reiseimpfungen/ Malariaprophylaxe und auch die Reiseberatung sind keine grundsätzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und müssen vom Patienten selbst gezahlt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer zuständigen Krankenkasse.